Die Steuerberaterkammern sind die beruflichen Selbstverwaltungen aller in ihrem jeweiligen Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Mitgliedschaft in der Steuerberaterkammer ist gesetzlich vorgeschrieben. Sämtliche Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, die im Kammerbezirk eine berufliche Niederlassung haben, sind gemäß § 73 StBerG Mitglied der Kammer.
Der Sitz der Steuerberaterkammer Köln befindet sich gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 der Satzung in Köln.
Ihre Aufgaben erledigt die Steuerberaterkammer Köln ganz überwiegend aufgrund per Gesetz bestimmter Aufgaben. Das Steuerberatungsgesetz, das Berufsbildungsgesetz und zahlreiche weitere gesetzliche Vorschriften weisen den Kammern spezielle Aufgaben bzw. Kompetenzen für bestimmte Handlungsfelder zu. Als Ratgeber und Dienstleister unterstützt die Steuerberaterkammer Köln ihre Mitglieder in Fragen der Berufsausübung. Sie sorgt für ein breites Angebot an beruflicher Aus- und Fortbildung für Berufsangehörige und deren Mitarbeiter. Die Qualität der Berufsausübung sichert sie durch Beratung und Berufsaufsicht. Darüber hinaus begleitet sie die Entwicklung neuer Beratungsfelder, fördert den Dialog in Netzwerken innerhalb der Kollegenschaft und pflegt den Kontakt zu Politik und Verwaltung, Institutionen, Kammern und Verbänden.
Eine wichtige Aufgabe der Steuerberaterkammer Köln ist es, den steuerberatenden Beruf als Freien Beruf und als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege zu fördern, weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu positionieren. Dabei ist sie insbesondere dem Gemeinwohl und den Belangen der Verbraucher verpflichtet.
Branche(n)
Dienstleistung
-
-