Finanzbeamte sorgen auf unterschiedliche Art und Weise dafür, dass der Staat seine Steuern erhält und so seine Aufgaben für alle Bürgerinnen und Bürger erfüllen kann.
Dafür prüfen Beamtinnen und Beamte in der Steuerverwaltung Steuererklärungen im Amt oder vor Ort in den Firmen, setzen die zu erhebende Steuer fest, führen Berechnungen durch, ermitteln Werte von Immobilien und Grundstücken und erstellen Steuerbescheide.
Steuerbeamtinnen und Steuerbeamte sind auch „vor Ort“ im Einsatz. Sie prüfen Betriebe, nehmen direkte Einsicht in die Aufzeichnungen, Buchführung und Einzelbelege. Da die meisten Unternehmen ihre Unterlagen nicht mehr in Papierform verwalten, nutzen die Prüferinnen und Prüfer dafür moderne Technik
Voraussetzung für die Einstellung ist die erfolgreiche Teilnahme am Zulassungsverfahren beim LPA. Anmeldung unter www.lpa.bayern.de.
Weitere Standorte
Finanzämter in ganz Bayern
Mitarbeiter-Anzahl
20.000
Branche(n)
Wirtschaft, Verwaltung
Abbau von Überstunden
Betriebliche Altersvorsorge
Einarbeitung
engagiertes Team
flexible Arbeitszeiten
Fortbildungen
Homeoffice
Internetnutzung
Karriereperspektiven
Mitarbeitergespräche
Mitarbeiterrabatte
Für unsere Ausbildung zum Finanzwirt/zur Finanzwirtin ist Voraussetzung der mittlere Bildungsabschluss oder der qualifizierende Abschluss der Mittelschule. Außerdem darf zum Zeitpunkt der Einstellung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Für unser duales Studium zum Diplom-Finanzwirt/zur Diplom-Finanzwirtin ist Voraussetzung Abitur oder Fachabitur. Außerdem darf zum Zeitpunkt der Einstellung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Während der Ausbildung...
Nach bestandener Prüfung...
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